Maskenpflicht auch bald in BW?
Die baden-württembergische Landesregierung strebt die Einführung einer Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus an. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Regierungskreisen erfuhr, will das Kabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an diesem Dienstag über einen verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen beraten. Kretschmann habe eine solche Vorgabe auf die Tagesordnung des Ministerrats setzen lassen.
Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte sich am Montag bereits deutlich für eine Maskenpflicht in Baden-Württemberg ausgesprochen. „Ich befürworte eine Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen, im ÖPNV und in den Pausen auf den Schulhöfen, wenn die Schulen wieder eröffnen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er mache sich keine Sorgen über mangelnde Angebote: „Es ist ja so, dass sich die Bürgerinnen und Bürger diese Masken selbst besorgen. Wir empfehlen ja keine medizinischen Produkte, sondern die oft selbst gemachte oder zu kaufende normale Schutzmaske.“
Beim vorsichtigen Hochfahren von Gesellschaft und Wirtschaft müsse zwingend die Infektionsrate im Griff gehalten werden, sagte ein Regierungssprecher. Bisher gilt im Südwesten für das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit eine dringende Empfehlung.
Die Landesregierung führt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht ein. Sie soll ab kommenden Montag gelten. Das hat Ministerpräsident Kretschmann in einem Pressestatement mitgeteilt.
Die baden-württembergische Landesregierung führt ab 27. April eine sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein. Das teilte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mit. „Ich war schon lange dafür, das zu machen“, so der Regierungschef, aber in der Ministerpräsidentenkonferenz habe man sich eben auf etwas anderes geeinigt. Nun habe man aber festgestellt: Bisher halten sich zu wenige Menschen im Land an die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken.
Mit der Pflicht zu einem Nasen-und-Mund-Schutz sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, notfalls seien auch ein Schal oder Tuch ausreichend, sagte Kretschmann. Der medizinische Mundschutz solle für Altenheime, Krankenhäuser und Ähnliche vorbehalten bleiben.