Trinkwasser abkochen!
Es besteht der Verdacht durch einen Störfall, dass das Trinkwasser Verunreinigt ist. Dies betrifft das Wasserleitungsnetz Wilflingen. Darum ist eine Verordnung erlassen, das Trinkwasser mind. 3 Minuten abzukochen vor dem Gebrauch. Infos gibt es unter 07376 / 969-0.
Sobald die Gemeinde diese Verfügung aufhebt, gibt es hier natürlich Infos dazu.
Hier ist die pdf der Wurfsendung der Gemeinde zum ansehen: Information Wasserversorgung
Hier ist die neue Information vom Rathaus in Langenenslingen vom 19.07.2021. Trinkwasser-Info.
Hier gibt es ein Link zu der Seite für die Aktuellen Maßnahmen wegen Corona. Es sind die neuesten Maßnahmen für BW vom 07.06.2021. Hier geht es zu Seite.
Der Gasthof zum Löwen in Wilflingen öffnet vorraussichtlich wieder zum 03.06.2021.
Endlich scheint es wieder soweit zu sein, das auch die Gastronomie wieder öffnen darf. Der Gasthof zum Löwen freut sich schon auf den 03.06.2021, denn dann wird aussen und auch innen wieder geöffnet. Natürlich gelten weiterhin Regeln und dazu die Verordnung der DEHOGA-BW zur Wiedereröffnung.
Familie Reck und alle Mitarbeiter freuen sich auf die Öffnung.
Alle weiteren Infos dazu gibt es auf der Seite vom Gasthof zum Löwen zu lesen.
Die neuesten Zahlen wegen des Covid19-Virus machen ein wenig Hoffnung auf Besserungen und dann auch Öffnungen aller Läden und der Gastronomie.
Wer sich selber mal ein Bild zur aktuellen Lage in BW machen möchte, hier sind ein paar Links dazu:
Aktuelle Fallzahlen LK Biberach
Corona-Regeln mit Bundesnotbremse vom 24.04.2021
Hier eine kleine Umfrage zum Feuerwerk an Sylvester. Jeder kann abstimmen!
Turmbeleuchtung 2020. Heute am 28.11.2020 wird am alten Kirchturm wieder die Beleuchtung durch die Jungs vom Ledigenverein angebracht. Hier ist eine Slideshow dazu.
27.03.2020 – Seite mit Forum und Kontakten soweit aufgebaut.
- Wer helfen kann bitte im Forum posten
- Wer Hilfe benötigt bitte im Forum posten
- Alles sonstige sowie Spenden / Sachspenden auch im Forum posten.
Neue News zu Covid-19 vom 30.03.2020. Betreff Maibaumaufstellen. ( Quelle Landratsamt Biberach )
Maibaumstellen nicht erlaubt
Nachdem die Schwäbische Zeitung mittlerweile landkreisweit die diesjährige Maibaumprämierung abgesagt hat, nochmals der Hinweis des Landratsamts, dass auch das Maibaumstellen von der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg umfasst ist. Danach dürfen sich nicht mehr als zwei Menschen gleichzeitig an einem öffentlichen Ort aufhalten und sich versammeln. Diese Regelung gilt nach heutigem Stand bis 15. Juni. Unter dieser Voraussetzung ist es praktisch unmöglich, einen Maibaum aufzustellen. Das schließt auch die Vorbereitungsarbeiten wie zum Beispiel das Herstellen von Maibaumkränzen mit ein.
31.03.2020 – Ab sofort gibt es ein Bestellformular auf der Seite.
• Bestellt werden kann etwas von Bäckerei Stehle
• Bestellt werden kann etwas von Metzgerei Metzg
• Bestellt werden kann etwas vom Gemüseladen
• Bestellt werden kann was aus einem Supermarkt ( Rewe geht Online und dann Abholung. )
Folgende Info zu Rewe. Das Komplette Sortiment ist bestellbar, dann wird es von mir abgeholt und geliefert. ( Aufpreis von Rewe pro Bestellung 2,00€ )
Bei größerer Bestellung bei Rewe bitte über E-Mail melden hier auf der Seite.
Kontaktbeschränkungen werden verlängert. ( Quelle n-tv.de )
Die geltenden Regeln der Kontaktbeschränkungen werden bis nach den Osterferien aufrechterhalten. Auf private Reisen und Besuche sollen Bundesbürger verzichten. Ein neuer Termin, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, steht bereits.
Bund und Länder wollen die bestehenden scharfen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Krise mindestens bis zum Ende der Osterferien verlängern. Die Bürger „bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren“, erklärte Kanzlerin Angela Merkel in einer Audio-Pressekonferenz. Die entsprechenden Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April gelten. Auf eine entsprechende Beschlussvorlage hatten sich Bund und Länder zuvor geeinigt.
Die Bürger werden demnach aufgefordert, „generell auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten zu verzichten“. Dies gelte auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge, heißt es in dem Papier weiter.
Am 14. April – dem Dienstag nach Ostern – wolle man erneut über die Lage beraten. Es habe zudem große Einigkeit bestanden, dass es keine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken geben solle. Es sei deutlich gemacht worden, dass man sich an die bestehenden Auflagen halten müsse, selbst wenn man solche Masken trage.
Rathaus seit 4. Mai wieder geöffnet
Infos zu Öffnungen vom Rathaus in Langenenslingen ( Quelle langenenslingen.de )
Die Gemeindeverwaltung hat seit Montag, den 4. Mai während der üblichen Öffnungszeiten für wichtige Angelegenheiten wieder geöffnet.
Das Rathaus darf hierbei nur mit einem Mundschutz betreten werden. Personen mit Krankheitsanzeichen dürfen das Rathaus nicht betreten. Besucher sollten möglichst nur alleine und nicht in Gruppen in das Rathaus kommen. Außerdem sind die entsprechenden Abstandsregeln einzuhalten. Die Bürgerinnen und Bürger sollten nach wie vor prüfen, ob ihr Anliegen so wichtig ist, dass eine persönliche Anwesenheit auf dem Rathaus notwendig ist. Anliegen die auch telefonisch, schriftlich oder elektronisch erledigt werden können, sollen nach wie vor über diese Wege an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden.